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Schafflund will Ortsbild gestalten

Schafflund, den 19. 06. 2019

Übergroße Werbebanner in der Gemeinde sollen durch eine Satzung verboten werden

 

Schafflund kümmert sich um sein Erscheinungsbild an der Bundesstraße 199. Dazu wurden eine Werbeanlagensatzung und für einen Teilbereich ein Bebauungsplan beschlossen. Wer durch Schafflund fährt, entdeckt vielfach übergroße Werbeanlagen, die keinen Bezug zum Dorf haben. Die Planung einer weiteren großen Anlage veranlasste die Gemeinde nun zum Handeln. Mit einer Werbeanlagensatzung möchte man solche Vorhaben zukünftig steuern. „Wir wollen die schönen Häuser, die wir auch im Bereich der Hauptstraße haben, auch zur Geltung kommen lassen“, sagte Bürgermeisterin Constanze Best-Jensen. Es soll keine Werbeanlage mehr installiert werden können, die das Ortsbild beeinträchtigen.

Ortsansässige Firmen können direkt an und auf ihren Grundstücken weiterhin Werbung anbringen, deren Ausgestaltung in der Satzung klar geregelt ist. Sie darf das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht stören. Sich bewegende Konstruktionen sind unzulässig, eine Beleuchtung mit wechselndem oder bewegtem Licht ebenfalls. Ausgeschlossen bleiben damit Werbetafeln, die keinen Bezug zu anliegendem Grundstück haben. „Die Satzung soll ein Beitrag sein, unser Dorf durch angemessene Werbung ansprechend zu gestalten“, meinte Best-Jensen.

Für den Teilbereich von Hausnummer 46 (Döner) bis zum Bahnhofsring im Westen wurde beschlossen, einen Bebauungsplan auszulegen. „Hier ist Potenzial für eine künftige bauliche Weiterentwicklung. Dem wollen wir Rechnung tragen“, begründete Best-Jensen das Vorhaben. Während die Straßenfront als Mischgebiet von Gewerbe und Wohnen geplant ist, ist die dahinter liegende Fläche als allgemeines Wohngebiet gedacht. Für die Straßenfront sieht der Plan eine mögliche Bauhöhe von bis zu zwölf Metern vor, was auch zur Kritik einiger Gemeindevertreter führte. „Ich empfinde eine solche Höhe, wie wir es schon im Ortszentrum sehen, als störend für das Ortsbild“, meinte Andrea Heinemeier unter Hinweis auf die gerade beschlossene Werbeanlagensatzung. Best-Jensen wies darauf hin, dass eine Verdichtung der Bebauung an der Hauptstraße auch in der Höhe vorgenommen werden sollte, zumal es hier weniger zur Wohnnutzung kommen werde. Zudem könnten diese Gebäude als Abschirmung für die Wohnbebauung dahinter dienen. Auch Volkert Petersen wies darauf hin, dass eine solche Abkehr von einer reinen Einfamilienhausbebauung unter anderem auch aus energetischen Gründen zukunftsgerichtet sei.

Als Schulverbandsvorsteher konnte er erfreut mitteilen, dass die Schule aus dem Digitalpakt des Bundes 220.000 Euro erwarten kann, die größtenteils in die Erweiterung einer entsprechenden Infrastruktur fließen müssen. Zudem werden zum kommenden Schuljahr nach vielen Jahren erstmals wieder vier fünfte Klassen in die Gemeinschaftsschule eingeschult werden.

Für das geplante Gesundheitszentrum wird nun ein offenes Interessenbekundungsverfahren gestartet. Dies bedeutet, dass interessierte Unternehmen dieses Bereiches – Ärzte, Apotheken, Sanitätshäuser und andere – auf diese Vorinformation hin ihr Interesse bekunden und anschließend durch die Gemeinde zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert werden.

Die Gemeinde hat inzwischen ein siebensitziges E-Mobil angeschafft, das von ortsansässigen Vereinen und Verbänden genutzt werden kann. Die geplante Erprobung verschiedener Leuchten im Mühlenpark muss auf den Herbst verschoben werden. Es konnte kein Elektriker gefunden werden, der diese derzeit aufstellen kann.

Eine erfreuliche Mitteilung gab es dann noch für die Gemeindekasse. Aus dem Haushalt 2018 wird den an den Kitas in Schafflund beteiligten Gemeinden eine deutliche sechsstellige Summe durch das Evangelische Kitawerk erstattet werden.

 

Text - SHZ Reinhard Friedrichsen