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Hinweis auf die Räum- und Streupflichten

01. 02. 2021

Der Winter ist da und lässt Kinderherzen höherschlagen. Doch leider ist damit auch verbunden das Gehwege und Nebenstraßen bei der momentanen Wetterlage verschneit und vereist sind und damit zur Gefahr werden.

 

Wir weisen auf die Räum- und Streupflichten der Anlieger hin, laut Satzung der Gemeinde Schafflund.

 

Auszug aus der Satzung:

§ 2 (1) Die Reinigungspflicht für die Fahrbahnen und Gehwege wird in der Frontlänge der angrenzenden Grundstücke den Eigentümern lt. Straßenverzeichnis – Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung– auferlegt.

 

§ 3 (4) In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr folgenden Tages zu beseitigen, auch wenn es zu diesen Zeitpunkten noch schneit. Im Übrigen ist der Winterdienstpflichtige auch verpflichtet, den Gehweg zu räumen, wenn dieser von Schneeräumfahrzeugen erneut mit Schnee bedeckt wird.

 

Sand zum Streuen können Sie gerne den Sandkästen auf den öffentlichen Spielplätzen entnehmen.

 

Im Download befindet sich die Satzung zum Nachlesen.