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Gartenabfälle gehören nicht in die freie Landschaft
Gartenabfälle gehören nicht in die freie Landschaft
Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass im Außenbereich
unserer Gemeinde in größerem Umfang Gartenabfälle, konkret Schnittgut einer
Buchenhecke, abgelagert worden sind.
Ich möchte daher noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass auch Garten-
und Grünabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Sie gehören weder an Feld-
und Wirtschaftswege noch an Knicks, Böschungen oder auf sonstige Flächen im
Außenbereich.
Auch wenn es sich bei Heckenschnitt, Ästen oder sonstigen Gartenabfällen um
organisches Material handelt, ist eine solche Ablagerung nicht zulässig. Das
unbefugte Ablagern von Abfällen außerhalb der hierfür vorgesehenen
Entsorgungsanlagen stellt nach den abfallrechtlichen Vorschriften eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet
werden. In entsprechend schwerwiegenden Fällen kann ein solches Verhalten
darüber hinaus auch strafrechtlich relevant sein.
Ich bitte daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger eindringlich, derartige
Ablagerungen zu unterlassen und Gartenabfälle ausschließlich über die dafür
vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu entsorgen.
Unsere Feldwege, Knicks und Außenbereiche sind keine Ablageplätze für
privaten Gartenabfall.
Wer entsprechende Ablagerungen beobachtet oder Hinweise auf Verursacher
geben kann, darf sich gerne an die Gemeinde oder das Amt Schafflund wenden.
Mit freundlichem Gruß
Constanze Best-Jensen
Bürgermeisterin Gemeinde Schafflund
Bild zur Meldung: Gartenabfälle gehören nicht in die freie Landschaft




















