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Neue Landesverordnung

Schafflund, den 15. 12. 2020

Schleswig-Holsteins Corona-Regeln


Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt bis einschließlich 10. Januar. 

Kontaktbeschränkungen
Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt. Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Einzelhandel
Die nicht für den Alltag notwendigen Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte werden ebenfalls geschlossen, können aber wie alle Einzelhandelsgeschäfte Abhol- und Lieferservices anbieten. Das könne den lokalen Handel stärken, so Garg. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiter möglich.

Dienstleistungen
Schließen müssen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.

Alten- und Pflegeheime
Mitarbeitende in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sollen zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.

Kirche
Gottesdienste sind unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen sowie nach vorheriger Anmeldung mit maximal 50 Teilnehmern in Kirchen, außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit 100 Teilnehmern möglich. Gemeindegesang ist untersagt, während der gesamten Dauer der Gottesdienste müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. An Bestattungen dürfen höchstens 25 Menschen teilnehmen.

Schulen
Schon am Sonntag hatte das Bildungsministerium entschieden, dass alle Schulen ab morgen geschlossen werden. Es wird dann nur noch ein Distanz-Lernangebot geben. Für Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 bis 7, die ein Elternteil haben, das in der kritischen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend ist (und sofern keine Alternativbetreuung möglich ist), wird weiterhin eine Notbetreuung in festen Gruppen angeboten.

Kitas
Für die Angebote der Kindertagesbetreuung gilt ab morgen ein Betretungsverbot. Für die Notbetreuung von Kita-Kindern gilt dasselbe wie für die Schulen.

Veranstaltungen
sind untersagt. Anders ist das bei Versammlungen – etwa von politischen Parteien. Dort dürfen 100 Personen draußen und 50 drinnen aufeinandertreffen – mit Maske. Demonstrationen bleiben erlaubt.

Silvester
Auf Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden. Die Bundesregierung hatte angekündigt, dass der Verkauf von Pyrotechnik in diesem Jahr generell verboten werden soll.

Alkohol
Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind in der Öffentlichkeit untersagt. 

 

Quelle - lno/sh:z