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Eigentümer wusste von Denkmalschutz

24. 11. 2021

Kurz nach dem Brand in Schafflund hatte der Hofbesitzer behauptet, erst nach dem Kauf sei das alte Gebäude unter Schutz gestellt worden – diese Aussage zieht er nun zurück


Ein jahrhundertealtes Haus in Schafflund fiel vor wenigen Wochen dem Feuer zum Opfer und brannte komplett nieder. Es stand unter Denkmalschutz, doch nicht erst seit 2017, wie wir berichteten, nachdem es von der Erbengemeinschaft an Nis-Peter Lorenzen verkauft wurde.
Darauf wurde in einem Brief an die Redaktion von Seiten der Erben hingewiesen. Auf Nachfrage korrigierte nun Familie Lorenzen ihre Angaben: „Die Erbengemeinschaft hat recht, wir wussten das vorher, das ist unser Fehler und war keine böse Absicht.“ Und sie bestätigten, dass im Kaufvertrag von 2017 der Denkmalschutzeintrag vom 28. Oktober 2016 vorhanden war.
Im öffentlich zugänglichen Verzeichnis der eingetragenen Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein findet man unter Schafflund lediglich alle Gebäude der Wassermühle und des Mühlenensembles einschließlich des Kopfsteinpflasters – aber keine weiteren Baudenkmale. Weshalb war nur das beschriebene Objekt zusätzlich unter Denkmalschutz gestellt?
Obwohl es durchaus noch mehr alte und reetgedeckte Häuser gibt, war einzig das nun abgebrannte Haus in der Liste vermerkt, und das erst vor wenigen Jahren. Das hänge mit dem neuen Denkmalschutzgesetz von 2014 zusammen, ist bei der Oberen Denkmalschutzbehörde zu erfahren. Seit Inkrafttreten des Gesetzes würden einfache und besondere Baudenkmale nicht mehr unterschieden, sondern zusammengeführt. Das bedeute, die rund 20 000 einfachen Kulturdenkmale müssten neu bewertet werden, ob eine besondere Unterschutzstellung erforderlich sei oder nicht – eine Mammutaufgabe für die einzelnen Kreise des Landes.
Etliche alte Gebäude mit Reetdach waren bisher als einfache Baudenkmale eingestuft. Eine Überprüfung erfolge wegen der eingeschränkten personellen Möglichkeiten häufig anlassbezogen, beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel, sodass die Denkmalschutzbehörde erst auf einen Anlass reagiere, wie auch in diesem Fall.

Brandursache noch unklar

Über die dann möglicherweise angeordnete Unterschutzstellung würden grundsätzlich nicht nur die Eigentümer informiert, sondern auch die jeweilige Kommune, letzteres geschah im konkreten Fall im Februar 2020.
Bezüglich der Brandursache gibt es laut Pressestelle der Polizei bisher keine Ergebnisse; die Untersuchungen würden noch andauern.

 

Quele - SHZ Helga Böwadt

 

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