Keine Maskenpflicht in der Amtsverwaltung
03.05.2022
Ab dem 4.Mai besteht keine Maskenpflicht mehr in der Amtsverwaltung.
Weiterhin gilt das 2m Abstandsgebot und das desinfizieren der Hände im Eingangsbereich.
Weitere Informationen:
Ab dem 4.Mai besteht keine Maskenpflicht mehr in der Amtsverwaltung.
Weiterhin gilt das 2m Abstandsgebot und das desinfizieren der Hände im Eingangsbereich.