Keine Maskenpflicht in der Amtsverwaltung
03. 05. 2022
Ab dem 4.Mai besteht keine Maskenpflicht mehr in der Amtsverwaltung.
Weiterhin gilt das 2m Abstandsgebot und das desinfizieren der Hände im Eingangsbereich.
Weitere Informationen:
Ab dem 4.Mai besteht keine Maskenpflicht mehr in der Amtsverwaltung.
Weiterhin gilt das 2m Abstandsgebot und das desinfizieren der Hände im Eingangsbereich.