Der Winter ist zurück – bitte an die Räumpflicht denken
Der Winter hat sich noch einmal zurückgemeldet – mit Schnee, Eis und glatten Wegen. Damit alle sicher unterwegs sein können, möchten wir freundlich daran erinnern, dass es in unserer Gemeinde eine Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst gibt.
Diese regelt klar:
Hinsichtlich des Winterdienstes gem. § 1 Abs. 3 wird die Reinigungspflicht für die nach § 1 Abs. 2 bezeichneten Gehwege und Straßenteile auf die Grundstückseigentümer übertragen. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht nur bis zur Straßenmitte.
Wichtig: Auch in Straßen ohne Gehweg besteht eine Räumpflicht. In diesen Fällen muss ein ausreichend breiter Streifen auf der Straße freigeräumt werden, damit Fußgänger*innen sicher passieren können – zum Beispiel Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Rollator.
Uns ist bewusst, dass Winterdienst Arbeit macht. Gleichzeitig trägt er entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Jede geräumte Fläche ist ein Stück mehr Sicherheit für alle.
Die vollständige Satzung mit allen Details und Regelungen findet ihr im Download.
Vielen Dank für eure Unterstützung und euren Beitrag zu einem sicheren Miteinander in der Winterzeit!
Passt auf euch auf und kommt gut durch die kalten Tage
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