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Fünf Corona-Fälle im Kreis

Schafflund, den 14. 03. 2020

Alle Infizierten kommen auf dem Umfeld der Handewitter Skireisenden / Veranstaltungen mit über 50 Personen werden meldepflichtig

 

Die Zahl der Corona-Fälle im Kreisgebiet ist nach Auskunft des Schleswiger Gesundheitsamtes an Freitagvormittag von zwei auf fünf angestiegen. Auch die drei Neuerkrankungen stehen in direktem und indirektem Zusammenhang mit der Skireise nach Österreich, an der sieben Personen teilgenommen hatten. Wie Martina Potztal, die Pressesprecherin des Kreises, mitteilte, beschränken sich alle Corona-Nachweise auf das nördliche Kreisgebiet. Alle positiv getesteten Personen befinden sich in Quarantäne. Unterdessen ist die Ehefrau des ersten Infizierten, die als Lehrerin in Schafflund arbeitet, negativ getestet worden. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass von ihr keine Viren übertragen werden konnten.

Darüber hinaus hat Landrat Wolfgang Buschmann zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Zunächst sind alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg untersagt. Diese Regelung gilt ab sofort und ist bis zum 10. April gültig.

Unter das Verbot von Großveranstaltungen fallen insbesondere Tanzveranstaltungen, Konzerte, Sportveranstaltungen, Konferenzen und Messen. Mit dieser Regelung schließt sich der Kreis einer Entscheidung des Landes-Gesundheitsministeriums an.

Darüber hinaus sind öffentlich zugängliche Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen dem Gesundheitsamt in Schleswig spätestens 14 Tage vor Beginn dem Gesundheitsamt zu melden. Veranstaltungen, die bis einschließlich 27. März stattfinden, müssen unverzüglich gemeldet werden.

In der Begründung heißt es, dass die zuständige Behörde laut Infektionsschutzgesetz gehalten sei, zu jeder Veranstaltung, auch unterhalb der Grenze von 1000 Personen, eine Risikobewertung vorzunehmen, um zu entscheiden, ob ein Verbot oder beschränkende Maßnahmen erforderlich sind.

Solche Veranstaltungen sind laut Verfügung von vornherein an Bedingungen gebunden. Der Veranstalter muss eine Kontaktdatenliste mit genauen Angaben des eingesetzten Personals inklusive Adressen und Telefonnummern vorlegen. Eine Einlasskontrolle muss die Möglichkeit haben, Teilnehmer mit Erkältungssymptomen auszuschließen und abfragen, ob die Teilnehmer innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risiko- oder einem besonders von Corona betroffenen Gebiet zurückgekehrt sind. Zudem müssen Desinfektionsmittel und ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen sichergestellt werden.

Kaj-Uwe Dammann, der Betreiber der Schleswiger Diskothek „Ela-Ela“, sagte daraufhin seine Veranstaltungen am Wochenende ab. „Das können wir gar nicht leisten“, sagte Dammann zur Begründung.

Diese Regelungen gelten ausdrücklich nicht für private Veranstaltungen. Geburtstage, Jubiläen und Familienfeste dürfen auch weiterhin stattfinden, wenn sie nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat darüber hinaus die Erreichbarkeit seines Bürgertelefons noch einmal überdacht – und auf das Wochenende ausgeweitet. Ab sofort werden Fragen zur Corona-Thematik unter der Rufnummer 04621 / 87-789 (keine medizinische Beratung) montags bis freitags von 8.30 bis 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 12 bis 17 Uhr beantwortet.

 

Text - SHZ Gero Trittmaack